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Mandantenhinweise
Erstberatung
Ein erstes Orientierungsgespräch, in dem wir klären, ob und wie wir Ihnen helfen können, ist kostenfrei. Eine darüber hinausgehende Erstberatung mit rechtlicher Bewertung rechnen wir gemäß § 34 RVG ab; für Verbraucher ist die Gebühr auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Wir teilen Ihnen vorab mit, wenn ein Gespräch vergütungspflichtig wird.
Ablauf eines Mandats
- 01
Kontakt
Sie schildern uns telefonisch oder per E-Mail Ihr Anliegen. Wir prüfen Interessenkonflikte und nennen Ihnen die zuständige Ansprechperson.
- 02
Erstgespräch
Vor Ort oder per Video. Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen einschließlich der Kosten.
- 03
Mandatierung
Mandatsvereinbarung und Vollmacht. Erst mit Ihrer Unterschrift werden wir für Sie tätig.
- 04
Bearbeitung
Wir informieren Sie über jeden wesentlichen Schritt und stimmen Entscheidungen mit Ihnen ab.
- 05
Abschluss
Abschlussbericht, Abrechnung, Rückgabe Ihrer Unterlagen. Akten bewahren wir sechs Jahre auf.
Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung. In Sanierungs- und Beratungsmandaten vereinbaren wir in der Regel Stundensätze; diese liegen je nach Berufsträger zwischen 240 und 420 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für abgrenzbare Leistungen sind Pauschalen möglich.
Vergütungsvereinbarungen schließen wir schriftlich vor Beginn der Tätigkeit. Wir weisen darauf hin, dass sich die Erstattung durch die Gegenseite oder eine Rechtsschutzversicherung nach den gesetzlichen Gebühren richtet und eine vereinbarte höhere Vergütung nicht erstattet wird.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters in gerichtlichen Verfahren richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und wird vom Insolvenzgericht festgesetzt.
Beratungshilfe und Rechtsschutz
Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen; wir nehmen Beratungshilfemandate im Bereich der Verbraucherinsolvenz an. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, holen wir auf Wunsch die Deckungszusage für Sie ein.
Ihre Mitwirkung
Eine wirksame Vertretung setzt vollständige und wahrheitsgemäße Information voraus. Bitte teilen Sie uns alle relevanten Tatsachen mit – auch solche, die Ihnen ungünstig erscheinen –, übergeben Sie uns Unterlagen vollständig und informieren Sie uns unverzüglich über neue Entwicklungen, insbesondere über Schreiben von Gerichten, Behörden oder der Gegenseite.
Fristen
Im Insolvenzrecht entscheiden Tage. Die Antragsfrist für Geschäftsführer beträgt drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen ab Überschuldung. Forderungen sind innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist zur Tabelle anzumelden. Bitte leiten Sie uns fristgebundene Schreiben am Tag des Eingangs weiter, damit wir Fristen sicher notieren und wahren können.
Vollmacht
Für die Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auf das jeweilige Mandat beschränkt und kann jederzeit widerrufen werden. Eine Vollmacht zur Entgegennahme von Geldern erteilen Sie gesondert.
Kommunikation
Sie erreichen Ihre Ansprechperson telefonisch, per E-Mail und über unser besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Für vertrauliche Unterlagen stellen wir einen verschlüsselten Übertragungsweg bereit. Wenn Sie ausdrücklich unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation wünschen, dokumentieren wir dies in der Mandatsvereinbarung.
Wir antworten auf Anfragen in der Regel innerhalb eines Werktags; in laufenden Verfahren erhalten Sie regelmäßige Statusberichte.
Datenschutz und Verschwiegenheit
Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Im Rahmen des Mandats verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung und den Datenschutzhinweisen für Mandanten, die Sie mit der Mandatsvereinbarung erhalten.
Haftung
Die Haftung der Partnerschaft für berufliche Fehler ist nach § 8 Abs. 4 PartGG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,5 Millionen Euro je Versicherungsfall besteht. Weitergehende Haftungsvereinbarungen treffen wir bei Bedarf individuell.
