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Wir sagen früh, was realistisch ist.

Fünf Grundsätze, nach denen wir seit 2004 arbeiten – in jedem Verfahren, in jeder Beratung.

Haltung

Ein Insolvenzverfahren ist für die Betroffenen fast immer eine Ausnahmesituation. Für uns ist es Alltag. Aus dieser Asymmetrie ergibt sich unsere erste Pflicht: erklären, einordnen, Orientierung geben – bevor wir handeln.

Wir halten nichts von Verfahrensrhetorik. Wer bei uns anruft, bekommt eine Einschätzung in klaren Worten, auch wenn sie unbequem ist.

Unabhängigkeit

Als Verwalter sind wir dem Gericht und den Gläubigern verpflichtet, als Anwälte unseren Mandanten. Beides gleichzeitig im selben Verfahren geht nicht – deshalb prüfen wir vor jeder Mandatsannahme mögliche Konflikte und lehnen ab, wenn Zweifel bleiben.

Fortführung vor Zerschlagung

Wo ein Betrieb tragfähig ist, versuchen wir ihn zu erhalten: durch übertragende Sanierung, Insolvenzplan oder Eigenverwaltung. Das ist nicht Idealismus, sondern in aller Regel auch für die Gläubiger die bessere Quote.

Wo er es nicht ist, sagen wir das früh – und sorgen für eine geordnete Abwicklung, die Beschäftigten und Vertragspartnern Sicherheit gibt.

Persönliche Verantwortung

Jedes Verfahren wird von einem Partner geführt, der die Entscheidungen persönlich trägt. Delegiert werden Aufgaben, nie die Verantwortung. Sie haben eine Ansprechperson, die Ihren Fall kennt.

Zusammenarbeit

Sanierung gelingt nur im Netzwerk: mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Betriebsräten und Investoren. Wir pflegen diese Beziehungen seit über zwanzig Jahren – und setzen sie für unsere Mandanten ein.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

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